Hier können Sie die AGB's und Lizenzvereinbarungen
der Firma BIB GmbH einsehen und herunterladen.

Einsehen:

Downloaden:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BIB GmbH



§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechts-fähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

§ 2 Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

5. Sofern der Kunde auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt

§ 3 Lieferumfang

1. Bei der Lieferung von Hardware verpflichten wir uns zur Lieferung der im Kaufvertrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Gegenstände. Sonstige Leistungen, insbesondere die Aufstellung und die Installation der gelieferten Gegenstände sowie etwaige Anpassungen an spezielle Bedürfnisse sind in der Vergütung für die Hardware nicht enthalten und werden nach gesonderter Auftragserteilung durchgeführt und nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

2. Soweit dies ohne Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit, Qualität und Gewährleistung möglich ist, sind wir berechtigt, an der zu liefernden Hardware Änderungen vorzunehmen und bei Lieferung von Austausch- oder Erweiterungskomponenten Produkte anderer Hersteller einzusetzen.

3. Bei Standardsoftware ist unsere Lieferpflicht auf die Übergabe der Programmträger und der Bedienungsanleitung sowie auf die Einräumung eines nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts gemäß der gesondert abzuschließenden Lizenzvereinbarung beschränkt. Vertragsgegenstand ist die Software der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Programmdokumentation.

4. Zu Service- und den Pflegeleistungen wie Installation des Softwareproduktes, Installation von Änderungen und Verbesserungen, Einweisungen, Schulungen und Nachschulungen des Käufers bzw. seines Personals, Umstellung der Software auf ein anderes Betriebssystem, Lieferung und Installation von Updates, Umstellung der Software auf ein anderes Hardwaresystem oder eine andere Programmiersprache, Beratung in allen Fällen des Einsatzes und der Anwendung der Ware einschließlich der Weitergabe von Einsatz- und Anwendererfahrungen aus dem gesamten Benutzerkreis, sind wir nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen Vergütung verpflichtet. Auch wenn solche Leistungen im Einzelfall nicht berechnet werden sollten, zählen sie nicht zum Lieferumfang; ihr Fehlschlagen berechtigt daher nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen in Bezug auf den ursprünglichen Lieferumfang.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 5 Vergütung

1.Unsere Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig. Im
Kaufpreis 
ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte leisten.

2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen.
Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Unternehmer hat während des 
Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Gefahrübergang

1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist

§ 7 Gewährleistung

1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung unserer ökonomischen Interessen zur Behebung eines Mangels der Ware folgende Vorgehensweise vereinbart: Sofern die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben, ist der Unternehmer nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 dieser Bestimmung).

7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

10. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass Hardwarekauf und Softwareüberlassung voneinander abhängig sein sollen, berechtigen Mängel der Software nicht zur Gewährleistung beim Hardwarekauf und umgekehrt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein/werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz/teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

nach oben

Lizenzvereinbarungen der BIB GmbH


Zwischen der BIB GmbH (Lizenzgeberin) und dem Kunden (Lizenznehmer) hinsichtlich der in der Auftragsbestätigung genannten Softwareprodukte:

1.  Der Kunde erwirbt mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr das einfache, nicht ausschließliche Recht, die in der Auftragsbestätigung bezeichneten, auf Datenträger gespeicherten Softwareprodukte im nachfolgend festgelegten Umfang auf den Geräten zu nutzen, die in den Software-Service-Scheinen aufgeführt sind. Alle darüber hinausgehenden Rechte an der Software verbleiben bei der Lizenzgeberin. Die Lizenzgeberin behält sich alle Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vorführungs-, Aufführungs- und Veröffentlichungsrechte an der Software vor. Die Lizenz ist bis zur vollständigen Zahlung der Lizenzgebühr nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BIB GmbH eingeschränkt. 

2.  Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vereinbarungsinhalt. Sofern nicht eine anders lautende Individualvereinbarung getroffen wurde, gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung auch für alle künftig den Kunden überlassenen Programme. 

3.  Der Kunde ist berechtigt, zur Datensicherung von den Originaldatenträgern des Softwareprodukts bis zu zwei Kopien (Arbeits- und / oder Sicherheitskopien) zu fertigen und das Softwareprodukt auf der Festplatte nur eines Rechners einmalig zu installieren, sofern die Originaldatenträger und zulässig angefertigte Sicherheitskopien sodann ausschließlich zu Sicherungszwecken verwahrt werden. Er hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen. Der Kunde ist berechtigt, das Programm auf dem Rechner bestimmungsgemäß zu nutzen, d.h. es zum Zweck der Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe von Daten in den Arbeitsspeicher des Rechners zu laden. In dem für eine ordnungsgemäße Datensicherung erforderlichen Umfang ist der Kunde auch berechtigt, Vervielfältigungen des Programms vorzunehmen, die in notwendigem Zusammenhang mit der Sicherung von Datenbeständen erfolgen (Back-up). Im Übrigen hat der Kunde kein Recht zur Vervielfältigung des Programms oder von Teilen davon, insbesondere zum Kopieren auf elektromagnetische oder sonstige Datenträger. Unzulässig ist auch jede Vervielfältigung des Handbuchs oder von Teilen desselben, Die Weitergabe des Programms oder des Handbuchs an Personen außerhalb der betrieblichen Organisation des Kunden ist nur unter den in Ziff. 7 geregelten Voraussetzungen einer vollständigen Übertragung des Nutzungsrechts zulässig. Insbesondere ist auch eine nur vorübergehende Überlassung des Programms oder Handbuchs oder von Vervielfältigungsstücken davon an Dritte nicht gestattet. Dem Lizenznehmer ist es nicht erlaubt, die Software zu Erwerbszwecken zu vermieten. 

4.  Die Nutzungsberechtigung ist jeweils auf einen Arbeitsplatz beschränkt, d.h. die Softwareprodukte mit derselben Software-Seriennummer dürfen zur selben Zeit nur auf einer Systemeinheit gespeichert und ausgeführt werden. Die simultane Nutzung des Programms auf mehreren Arbeitsplätzen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, Ohne entsprechende Vereinbarung ist die Herstellung von Programmkopien zum Zweck der Mehrfachnutzung untersagt. 

5.  Der Kunde ist nicht berechtigt, an den Softwareprodukten über die gemäß § 69e des Urheberrechtsgesetzes zulässigen Handlungen hinaus Veränderungen vorzunehmen (insbesondere sie zu bearbeiten, zurückzuentwickeln und Programmteile herauszulösen) oder dieses Programm als Grundlage für die Erstellung anderer Programme zu verwenden, sofern dies nicht in erlaubter und freier Benutzung des Softwareproduktes der Lizenzgeberin geschieht. Er ist auch nicht berechtigt, im Programm enthaltene Firmennamen, Warenzeichen, Copyright-Vermerke sowie sonstige Vermerke und Maßnahmen, die dem Programmschutz dienen, zu entfernen. 

6.  Bei Bezug einer Update-Version des Lizenzprogramms verpflichtet sich der Kunde, innerhalb eines Monats nach Auslieferung den Originaldatenträger der bisher benutzten Programmversion an die Lizenzgeberin zurückzugeben und diese Programmversion auf allen Datenträgern und in allen Datenspeichern vollständig zu löschen (selbständiger Tauschvertrag). Die Zurückbehaltung einer Archivkopie der Altversion bedarf der schriftlichen Vereinbarung. 

7.  Der Kunde kann nach vollständiger Kaufpreiszahlung das hier eingeräumte Nutzungsrecht, zusammen mit den Originaldatenträgern und den Originalhandbüchern, auf einen Dritten übertragen, wenn er gleichzeitig jede eigene Nutzung der Programme einstellt, jede einzelne Lizenz bei der BIB GmbH deaktiviert und die Programme auf allen Datenträgern und in allen Datenspeichern vollständig löscht. Die Übertragung muss vollständig sein und darf nicht auf mehrere Anwender erfolgen; bei Mehrfachlizenzen sind alle in Ausübung der Mehrfachlizenz installierten Programmkopien auf allen betroffenen Arbeitsplätzen zu löschen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, der Lizenzgeberin die Übertragung des Nutzungsrechts schriftlich anzuzeigen und eine schriftliche Erklärung des Dritten zuzusenden, worin dieser sich mit dem Inhalt und der Geltung dieser Lizenzvereinbarung einverstanden erklärt. Die BIB GmbH verpflichtet sich, gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des aktuellen Softwarepreises die Neulizenzierung bei dem neuen Kunden vorzunehmen. Aufgrund der geltenden Gewährleistungsrechtslage können nur solche Lizenzen umgeschrieben werden, die bis zum Zeitpunkt der Umschreibung mit einem gültigen Software-Service-Vertrag gepflegt worden sind. Dieser Software-Service-Vertrag ist vom Neukunden zu übernehmen. 

8.  Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der vorgenannten Bedingungen. Er verpflichtet sich weiter, alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die ohne schriftliche Zustimmung der Lizenzgeberin unbefugte Anfertigung von Dokumentationen und Vervielfältigungsstücken oder deren Weitergabe an Dritte zu verhindern.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorgenannten Vertragspflichten verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der fünffachen Lizenzgebühr für das betreffende Programm, der Nachweis eines niedrigeren oder nicht bestehenden Schadens durch den Lizenznehmer oder eines höheren Schadens durch die Lizenzgeberin ist möglich.